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Initiative + Unterschriftsliste
"NEIN zum totalen Rauchverbot in Bayern"



Umweltplakette

Ab 01. Oktober 2008 wird innerhalb des Mittleren Ringes eine Umweltzone errichtet, in die der Autofahrer nur noch mit Umweltplakette fahren kann. Wer sie nicht hat, zahlt 40,00 € Bußgeld und bekommt einen Punkt in der Verkehrskartei in Flensburg. Die Verwaltung räumt eine Kulanzzeit bis zum 31.12.2008 ein, d. h. es werden in der Übergangszeit nur Verwarnungen ohne Bußgeld ausgesprochen.

 

Die Plakette kann online erworben werden (Preis zum manuellen Ausfüllen: 8,90 €; maschinell ausgefüllt 18,90 €, jeweils zzgl. 1,00 € Versandgebühr) oder an ausgewählten Stellen wie TÜV, DEKRA, ASU zertifizierte Stellen etc.

Näheres auf der Seite www.muenchen.de/umweltzone. Dort findet sich auch die Online-Bestellmöglichkeit für die Plakette.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband informiert darüber hier

Gerne ist der ADAC bei der Besorgung der Plaketten behilflich. Senden Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung, aus der ein Emissionsschlüssel oder mindestens ein Baujahr und die Antriebsart (Benzin/Diesel) sowie das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs hervorgehen, per Fax oder Mail an den ADAC (FAX: 51 95 250 oder E-Mail: pruefzentrum@sby.adac.de. Der ADAC schickt Ihnen die entsprechende Plakette zeitnah zu und berechnet 5,00 € pro Plakette (inkl. Porto). Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr.



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Unterschriften-Aktion 2008  :: NEIN zum Vollzug der Regelung für stille Feiertage im Rahmen des Feiertagsgesetzes in Bayern !!!

NERODOM-Gäste möchten sich ab 2009 an den kirchlichen Feiertagen ohne Bevormundung durch Kirche, Land und Staat frei bewegen können.
Bedeutet : OHNE Tanzverbot auch an den stillen Feiertagen durchgehend Musik jeder Art hören und dazu tanzen.

Hintergrund : für Nicht-Bayern immer noch ein Kuriosum :
TANZVERBOT
„An neun >Stillen Tagen< im Jahr sind laut Bayer. Feiertagsgesetz öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn sie mit deren Charakter vereinbar sind. An einem Stillen Tag wie Allerheiligen hat der Schutz des stillen Gedenkens an die Verstorbenen eindeutig gesetzlich verankerten Vorrang vor „Jux und Tollerei“ an Halloween. Der Bayerische Landtag hat zuletzt 2005 das Feiertagsgesetz geändert und dabei klargestellt, dass der vom Gesetzgeber festgelegte ernste Charakter der Stillen Tage den ganzen Tag“ … das heißt 24 Stunden lang von 00.00 bis 24.00 Uhr gilt.
http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/P/P_presse/pm2008/pm0908/pm08550.htm

Allerheiligen ist entsprechend dem Feiertagsgesetz ein sog. „stiller Feiertag“, weswegen die bayerische Staatsregierung öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verbietet.

Da wir jedoch mit der Öffnung des Nerodoms keinen zwingen an diesem Tag zu feiern und wir durch die Einhaltung der Vorgaben gegen Ruhestörung genauso wenig irgendjemand belästigen, der in Stille diesen christlichen Feiertag begehen will, fordern wir:
"JA zum Feiertag
aber
NEIN zum Tanzverbot"
Im NERODOM lag im November 2008 eine Liste aus, in die sich alle Gäste eintragen konnten, die die bisherigen spezifischen Formulierungen zu den stillen Feiertagen nicht akzeptieren. Gastronomen aus ganz Bayern ergriffen Initiative, sich gegen die bestehende und 2008 noch verschärfte Gesetzesverordnung zu wehren.
http://www.gj-erlangen.de/fileadmin/doc/flyer/20011124_feiertagsgesetz.pdf
http://www.bfg-bayern.de/leitseite.htm
http://www.vebwk.com/cms/front_content.php


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Auf
www.zeitgeister-muenchen.de

findet man Informationen

über die Buch-Neuerscheinung ZEITGEISTER, herausgegeben
vom Aufbaustudiengang Buchwissenschaften 2005/2006
der Ludwig-Maximilians-Universität München : u.a. mit
einem mehrseitigen Foto-Bericht über das NERODOM,
erschienen im A1-Verlag :
www.a1-verlag.de