In Bayern gilt seit 01.08.09 ein neues Nichtraucher-Schutz-Gesetz :
in Lokalen über einer Gästefläche von 75 QM muss für Raucher ein separater, abgetrennter Nebenraum zur Verfügung stehen.
HIER der Link zu den gesetzlichen Vorschriften
Wir weisen unsere Raucher-Gäste darauf hin, dass innerhalb des Clubs nur noch in einem einzigen Raum geraucht werden darf :: der RAUCHER-RAUM ist entsprechend ausgeschildert und darf nicht von Jugendlichen unter dem 18. Lebensjahr betreten werden.
Hier zum Grundriss des Clubs mit gekennzeicnetem RAUCHER-RAUM
Es ist der linke größere Nebenraum // 5 Stufen über dem Podest // bitte die linke der 3 Treppen benutzen, die vom Hauptraum aus nach oben führt.
Wer zum Rauchen nach draussen gehen will, möge sich bitte nach den Anweisungen des Einlass-Personals richten :: haltet Euch nur ausserhalb der Wohnhäuser auf, am Besten in Richtung der beiden Plakatwände - sie befinden sich nach dem Verlassen des Clubs links
in Richtung der Eisenbahn-Unterführung bzw. in Richtung der U-Bahn-Station "Schwanthaler Höhe".
Um Gründe für Ruhestörungsanzeigen zu vermeiden, sehen wir uns gezwungen, denjenigen Gästen die Mitgliedschaft zu kündigen, die sich nicht an die Aufenthalts- und Lautstärkenvorgaben halten.
Als Pächter eines gastronomischen Betriebes in einem Wohngebiet sind wir nicht nur für die Vorschriften zur Lautstärke im Innenbereich des Clubs verantwortlich, sondern müssen uns auch um Ruhestörungsfaktoren bei der Anwohnerschaft, sowie um Sicherheit und Sauberkeit auf den Gehwegen vor dem Lokal kümmern, sonst entstehen Schwierigkeiten mit dem Kreisverwaltungsreferat und der Polizei, verbunden mit teilweise sehr hohen Geldstrafen.
Denkt bitte auch daran, dass Gehsteig und Fahrradweg direkt neben einander liegen
und meidet möglichst den Fahrradweg.
Wir danken im Voraus für Euer Verständnis und Eure Unterstützung !
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